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Die Entgelte für die gerichtliche Tätigkeit eines Rechtsanwalts sind gesetzlich im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) festgelegt. Gerne informieren wir Sie im Vorhinein in sämtlichen Rechtsgebieten (Scheidung, Internetrecht, Urheberrecht, Markenrecht u.a.), damit Sie wissen, welche Kosten auf Sie zukommen.
Außergerichtlich hat der Gesetzgeber den Anwälten einen Spielraum gegeben, so dass Honorarvereinbarungen in Form von Stunden- oder Fallpauschalen möglich sind.
Gegebenenfalls bedarf es aber keines finanziellen Aufwands des Mandanten, da das Gesetz für Beratungen eine Beratungshilfe vorsieht, somit der Gesetzgeber die Gebühren bis auf einen Anteil von 10,00 Euro übernimmt oder für einen Prozess Prozesskostenhilfe übernommen wird. Unproblematisch sind diese Fälle gegeben, wenn der Betroffene Leistungen nach Arbeitslosengeld II / Hartz IV bezieht und die ggf. Klage Aussicht auf Erfolg hat.
Für den Fall, dass Sie eine Rechtsschutzversicherung besitzen, teilen Sie uns bitte Ihre Rechtsschutzdaten mit, wir werden dann die notwendigen Formalitäten für Sie erledigen.
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